Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine weitere Säule der Altersversorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Die Zusage vom Arbeitgeber zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend. Sie kann also nicht nach Lust und Laune oder bei schlechter Wirtschaftslage wieder gestrichen werden. Es ist jedoch möglich, dass für Neueinsteiger in einem Betrieb keine Betriebsrente mehr zugesagt wird.

Durch die Rentenreform 2002 soll die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver werden. Die Grundlagen für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  • die Direktversicherung
  • betriebliche Pensionszusagen (Direktzusage)
  • Unterstützungs- und Pensionskassen
  • seit 01.01.2002 die Pensionsfonds

Durch Gehaltsumwandlung ist es dem Arbeitnehmer möglich, sich an den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Dies bringt ihm und dem Arbeitgeber einige Vorteile. Sdeit dem 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gesonderte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL).



 

Erkundigen Sie sich nach Ihren Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat!

Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.



Weitere Informationen zu dem Thema finden sie in unseren links


Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich (www.testberichte.de)

"Betriebliche Altersvorsorge: Wer Sie nicht hat verschenkt Geld"

(sueddeutsche.de)

"Betriebliche Altersvorsorge: Chancen optimal nutzen"  (Focus.de)

 


Quelle:www.rententips.de

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